Aktuelles aus 2020

21.11.2020 | Cornels Latsch

Super Ranglisten-Ergebnisse der ZSK-Optis!

Niedersächsische Seglerinnen und Segler im Opti kaum zu schlagen...

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Film ab!

Zusammen mit 4vision media solutions hat der Seglerverband Niedersachsen das Nachwuchssegeln im Opti und Laser auf den Punkt gebracht. Eineinhalb Minuten geballte Segelpower.

07.10.2020 | Wilfried Schomäker

Auskranen, Herbstarbeitsdienste und  Corona-Vorschriften 

Liebe Mitglieder,

a) Auskranen
Die bisher veröffentlichten Termine für das Auskranen sind leider widersprüchlich. Auskrantermine sind der:

Sonntag, 11.10.2020 und 
Sonntag, 18.10.2020
jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr. 


Falls zwingend erforderlich, können weitere Termine mit dem Vorstand abgestimmt werden.

Nach dem Kranen sind der Bereich beim Kranen und die Zufahrt schnellstmöglich für weitere Boote frei zu machen. Die Corona Regeln – zum Teil unten aufgeführt – sind dabei zwingend einzuhalten. 

b) Arbeitsdienst
Der Vorstand hat, wie auf der Hauptversammlung mitgeteilt, wegen der Pandemie die Arbeitsdienstzeiten für Liegeplatzinhaber halbiert. Jetzt festgelegte Arbeitsdiensttermine sind: 

Samstag, 10.10.2020 und 
Samstag, 17.10.2020 
von 10:00 bis 16:00 Uhr
 

Es müssen in kleinen Gruppen Pfähle gespült werden, die Flaggenmasten an Land wieder aufgebaut werden sowie weitere Pflegearbeiten erledigt werden. 

Zumindest ein weiterer Termin nach dem 17. 10. wird noch bekannt gegeben. 

Um die unten aufgeführten Corona-Regeln einhalten zu können, ist es nur möglich, eine überschaubare Anzahl von Mitgliedern gleichzeitig auf dem Gelände zu haben. Aus diesem Grunde ist eine Anmeldung zum Arbeitsdienst bis 09.10., 19:00 Uhr, unter der Mailadresse wsczwi@t-online sinnvoll. Mitglieder die zum Arbeitsdienst erscheinen und sich nicht angemeldet haben können bei zu großer Beteiligung nicht eingesetzt werden. 

c) Sicherung der Corona-Vorschriften 
Uwe Giesemann hat u.a. für den Arbeitsdienst und das Kranen folgendes recherchiert:
Aufgrund der neuesten Corona ÄnderungsVO vom 25.9. gilt: Bei körperlicher Betätigung im Freien bei einem Mindestabstand von 2 Metern und einer Höchstzahl von 10 Personen ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz nicht Pflicht.

Wenn der Abstand von 2 Metern unterschritten werden muss, bzw. nicht eingehalten werden kann, rät Uwe Giesemann, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, auch wenn dies nicht explizit für unseren Fall (Arbeitsdienst und Kranen) geregelt ist - dürfte sich jedoch aus dem grds. Vermeidungsgebot körperlicher Kontakte ableiten. 

Weiterhin ist das Klubgelände für den Publikumsverkehr und alle Mitglieder gesperrt. Ausgenommen sind Segler, die auf dem Weg zu ihren Booten sind oder im Rahmen der kontrollierten Arbeitsdienste. Jeglicher Aufenthalt aus anderem Grunde ist verboten. Der gewerbliche Aufenthalt ist von diesem Verbot ausgenommen.

Jeder ist zur Einhaltung der öffentlichen Auflagen, insbesondere der Sicherheitsabstände verantwortlich. Den vom Vorstand gegebenen Regeln und Anweisungen ist zwingend Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen wird ggf. Anzeige erstattet und es muss mit persönlicher Sperre  oder dem Ausschluss aus dem Verein gerechnet werden. 

Das Klubhaus und die Sanitäranlagen bleiben geschlossen. Eine Toilettenbenutzung ist auf dem Klubgelände nicht möglich. 

Ein auf den Stegen, ohne Maske, aneinander vorbeischlüpfen ist verboten, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ggfs.  muss solange gewartet oder zurückgekehrt werden bis das Ziel begegnungsfrei erreicht werden kann. 

Verantwortlich ist der Vorstand.

Dieses Regelwerk wurde nach bestem Gewissen erstellt ist aber sicher verbesserungsfähig  und wird kurzfristig den Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst. 

Bad Zwischenahn, 07.10.2020
Der ZSK Vorstand

29.09.2020 | Cornels Latsch

Das war sie, die 
„Corona-Mittwochsregatten-Saison“ 

Wir haben bis Mitte des Jahres mit uns gerungen – machen wir es oder machen wir es nicht. Jetzt können wir sagen: es war total richtig! Axel war der Motor mit seinem – „komm wir machen das“ und „lass uns ruhig“ und Wilfried war der Kämpfer für den Tonnenkreis. Alles richtig gemacht und eine wirklich tolle MiWo-Saison kam dabei heraus. 

Am Samstag 26.09.2020 ging die Serie zu Ende. Es wurde zwar versucht eine 9. Wettfahrt mit extrem guter Beteiligung zu segeln, aber der Wind schlief völlig ein und so war es nach nur 1 Dreieck vorbei. 

Mit einer Siegerehrung „auf Abstand“ verabschiedete sich auch Thorsten Hanke als Wettfahrtleiter für diese Saison. An dieser Stelle ein riesengroßes DANKESCHÖN an Thorsten für tolle Wettfahrten und für die tollen Fotos. – Übrigens – er hat schon zugesagt für nächstes Jahr!  

Bleibt noch ein Dankeschön an Oliver Poppe und Jörg Gubo für die ganzen Auswertungen der Wettfahrten. Wir gratulieren von hier den Gewinnern und Platzierten von Herzen. Ergebnislisten anbei. 

Ergebnisse

18.09.2020 | Cornels Latsch

Buddy wir sind stolz auf Dich!

Nach vielen tollen Ergebnissen im „Laser 4.7“ nun ein Ergebnis von dem viele Segler nur träumen können.   

Batbold Gruner gewinnt mit 16 Jahren die Kieler Woche 2020 in einem stark besetzten internationalen Feld mit 5 Punkten Vorsprung.

Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle vom ganzen ZSK!

18.09.2020 | Cornels Latsch

Leider keine Chance

Der Vorstand hat sich um eine Ausnahmegenehmigung für den Zulassungszeitraum  von Wasserfahrzeugen bis Ende Oktober bemüht. 

Unsere Argumentation war: eine extrem kurze „Corona-Saison“, sollte eine Verlängerung der Segelsaison rechtfertigen. Leider tritt da der Naturschutz weit in den Vordergrund. Die Lobby der Ornithologen scheint einmal mehr unerschöpflich groß zu sein. So handelt es sich bei unserem Zwischenahner Meer um ein besonders schützenwertes Rastgebiet.  

Anders als am Dümmer oder Steinhuder Meer rasten hier sehr viele Vögel auf Ihrem Zugweg, wegen der Nähe zur Küste bietet sich dieser Rastplatz offensichtlich an. Die Grundsatzverordnung des NLWKN ist bindend und nicht so leicht zu „umschiffen“ Dennoch kann der Landkreis Ammerland in geringem Umfang für kleine ausgewiesene Areale Ausnahmegenehmigungen in eigener Verantwortung erteilen. 

So hat uns der Kreis für die kommende Wintersaison Wassertrainingsmöglichkeiten – wie in den Vorjahren - für Jugend-Trainings-Maßnahmen zugesichert.  

25.08.2020 | W. Schomäker

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Montag, 14. September 2020 um 19:00 Uhr

in der Wandelhalle,
Auf dem Hohen Ufer 24,
26160 Bad Zwischenahn

Die Bestuhlung der Halle ist nach den Corona bedingten Vorschriften eingerichtet und darf nicht verändert werden. Alle werden gebeten die vorgeschriebenen Schutzmasken zu tragen und die Sicherheitsabstände (1,5m) einzuhalten. Im Eingangsbereich stehen alkoholfreie Kaltgetränke in Flaschen bereit.

12.08.2020 | Thorsten Hanke

5. Mittwochsregatta 

Bilder der 5. Mittwochsregatta auf dem Zwischenahner Meer.

02.08.2020 | Thorsten Hanke

3. Mittwochsregatta 

Bilder der 3. Mittwochsregatta auf dem Zwischenahner Meer.

15.07.2020 | Thorsten Hanke

1. Mittwochsregatta in diesem Jahr 

Bilder der 1. Mittwochsregatta auf dem Zwischenahner Meer.
Startvorbereitung ca. 3 Monate! ...aber die nächsten Wochen geht es jetzt Schlag auf (um) Schlag!

09.06.2020 | Wilfried Schomäker

ZSK - Corona Vorschriften

Liebe Mitglieder,

der Vorstand hat gestern in einer Telefonkonferenz ausführlich über die aktuelle Situation beraten. 

In der letzten Änderungs-Verordnung des Landes Niedersachsen zum 8.6.2020 wurden die Restriktionen erneut gelockert. 

Das bringt vorerst kleine Verbesserungen für unsere Jugendarbeit und deren Trainingsbedingungen. 

Toiletten, Umkleiden und Duschen sind unter strengen Auflagen und immer nur für eine Person zugänglich. Der Zugang wird mittels Transponderschlüssel über den seeseitigen Eingang geregelt. Der Transponder kann in der Gastronomie (nur) in deren Öffnungszeiten gegen Pfand ausgeliehen werden.

Der Segelkurs kann in begrenzter Personenzahl mit seinem Theorieunterricht beginnen. Der praktische Unterricht kann nur mit Sondergenehmigung z.B. mit einem Ausbilder und nur einem Schüler stattfinden. 

Die Kursleiter, Betreuer und Trainer werden gesondert informiert. 

Wie bekannt, hat unsere Gastronomie unter strengen Auflagen geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten können hier eingesehen werden. 

Leider ist das Klubgelände weiterhin für alle Mitglieder und den Publikumsverkehr gesperrt. Das Klubgelände ist nur für Segler, die ihre Boote zu Wasser lassen oder auf dem Weg zu ihren Booten sind, zugänglich. Jeglicher Aufenthalt aus anderem Grund ist verboten.

Segeln ist Sport im Freien und fällt somit unter die entsprechenden Regeln der Verordnung.Da auf unseren Booten der geforderte Abstand nicht eingehalten werden kann, dürfen auf einem Boot nur Personen aus einem Hausstand sein.

Im Vergleich zu den Regeln z.B. für die Gastronomie ist diese Regel für Segler absurd.

Unsere Verbände sind im intensiven Kontakt mit der Politik und den Behörden, um für Segler eine angemessene Regelung herbeizuführen. 

Erneut weisen wir darauf hin, dass der Verzehr von Speisen und Getränken, welche von unserer Gastronomie als „To Go“ angeboten werden, auf dem Klubgelände untersagt ist.

Im Bereich des Hafens ist das jedoch zulässig. Die Ausgabe darf jedoch nur über den vorderen Eingang erfolgen. Hafenbenutzer werden gebeten, für die Nutzung der „To Go“-Angebote aus dem Juister, den vorderen Eingang zu benutzen.


Zu Wasser lassen und segeln

Alle Bootseigner, die ihr Boot kranen oder slippen wollen, haben dies dem Vorstand möglichst per Mail wsczwi@t-online.de unter Angabe des Bootstyps, für das gewünschte Zeitfenster anzumelden. Der Vorstand wird sich nur dann melden, wenn der Zeitraum überlastet ist.

Selbständiges Kranen ist nur Personen mit Kranberechtigung gestattet. Bootseigner, die diese nicht besitzen, haben sich an einen berechtigten Kranführer zu wenden. Der Sicherheitsabstand von 2m ist einzuhalten.

Nach dem Kranen ist das Boot sofort zum Liegeplatz zu bringen und der Hänger auf den Hänger Parkplatz zu stellen.

Bootseigner, die nicht über ausreichend Erfahrung mit dem Kranen oder Slippen verfügen, sollten sich an Michael Kluin oder einen anderen gewerblichen Bootsbauer wenden, damit dieser das Boot zu Wasser lässt. Er wird einen Termin per Mail mit dem Vorstand abstimmen.

Wartende Boote haben einen Abstand von mindestens 8m von Boot zu Boot einzuhalten. Das gilt auch für das Geländevorfeld und die Parkplätze. 

Der aktuelle Hafenplan ist neben dem hinteren Eingang zum Klubhaus ausgehängt.

Die Boote sollen an die vorgesehenen Liegeplätze gelegt werden. Eigner die ihre Boote, wie bisher angewiesen, nicht auf ihren richtigen Platz gelegt haben werden gebeten, möglichst bald ihr Boot an den zugewiesenen Platz zu legen. Bitte beachten Sie dabei den letzten Aushang.

Da auf nebeneinander liegenden Booten der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, muss ggfs. solange gewartet werden, bis die Nachbarliegeplätze frei von Personen sind. 

Begegnen auf den Stegen ist verboten, weil dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Vom Hauptsteg kann seitlich auf die Schwimmstege ausgewichen werde, sodass ein Passieren mit Sicherheitsabstand möglich ist. Andernfalls muss solange gewartet oder zurückgekehrt werden, bis das Ziel begegnungsfrei erreicht werden kann. 

Die Wasserschutzpolizei ist voraussichtlich bis Ende August präsent und belegt einen Gastliegeplatz in unserem Hafen.

Die Bootszulassungen liegen, soweit rechtzeitig beantragt, in der Gastronomie bereit. Bitte nutzen Sie zum Abholen (mit Maske) Zeiten, in denen dort wenig Betrieb ist.

Da ein regulärer Arbeitsdienst zurzeit nicht zulässig ist wird der Vorstand, abhängig von der weiteren Entwicklung, über den Umfang der von den Liegeplatzinhabern zu leistenden Arbeitsstunden beraten.

Liebe Mitglieder,
die Corona Verordnungen ändern sich sehr schnell und sind teilweise nur schwer nachzuvollziehen und widersprüchlich. Auch muss zwischen Verordnungen des Landes und der Kreise sowie Empfehlungen unterschiedlicher Herkunft unterschieden werden. Auch unsere Juristen sind sich über die Auslegung nicht immer einig.
Verantwortlich  für die Anwendung und Einhaltung der Vorschriften im ZSK ist der Vorstand. Wir können bei Versäumnissen und Fehlern strafrechtlich dafür belangt werden.
Wir hoffen sehr, dass die angekündigte weitere Lockerung zum 22.06.2020 mehr Freiraum für uns Segler bringt und unser Klubhaus, mit seiner sehr guten Gastronomie, wieder gesellschaftlicher Mittelpunkt aller ZSK Fans sein kann.  Ebenso hoffen wir dann verbindliche Aussagen über zukünftige Regatten im ZSK machen zu können.

Dieses Regelwerk wurde nach bestem Gewissen erstellt, ist aber sicher verbesserungsfähig und wird kurzfristig den Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst.Wir bitten dringend um Beachtung und um Verständnis für die zum Teil einschneidenden Maßnahmen.

Bad Zwischenahn, 09.06.2020
Der ZSK Vorstand